Organspende – wirklich alles klar?
Der Bundestag hat entschieden. „Gewonnen“ hat der Organspendevorschlag der Grünen: Demzufolge dürfen Patienten mit einer irreversiblen Hirnschädigung nur dann Organe entnommen werden, wenn eine Zustimmung vorliegt. Diese Entscheidungslösung gilt im Prinzip schon heute. Neu ist, dass Bundesbürger künftig bei Behördengängen oder beim Arzt regelmäßig daran erinnert werden sollen, ihre Entscheidung zur Organspende in ein online-Register einzutragen. Die doppelte Widerspruchslösung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der jeden zum Organspender machen wollte, der zuvor nicht widersprochen hatte, fand keine Mehrheit.
Ist Werbung der richtige Weg?
m Vorfeld konnte sich kaum jemand dem Thema entziehen. Richtig so. Jeder Mensch sollte sich damit auseinandersetzen, bevor Andere über unsere letzten Stunden entscheiden (müssen). Die Voraussetzung wäre eine ausgewogene Aufklärung. Allerdings stellen die aktuellen Kampagnen die Organspende recht einseitig dar. „Hey, sei ein guter Verlierer und spende doch“ (Deutsche Stiftung für Organtransplantation) oder „Du bekommst alles von mir. Ich auch von Dir?“ (Matthias Schweighöfer für Initiative Proorganspende). Auch in sozialen Netzwerken war eigentlich nur eine Meinung erwünscht: „…für mich sind alle, die gegen die doppelte Widerspruchslösung gestimmt haben, Mörder….“, schreibt ein Twitter-Nutzer, um noch ein relativ gemäßigtes Beispiel zu zitieren.
2018 warteten in Deutschland 9.500 Menschen auf ein neues Organ. Etwa ein Zehntel (955) hatten in diesem Jahr ihre Organe gespendet. Ja, wir haben Organmangel. Doch rechtfertigt dieser den moralischen Druck? Sind Werbekampagnen bei dieser hochethischen Fragestellung überhaupt der richtige Weg? So darf für Blutdrucksenker nur beim Arzt geworben werden, aber Organspendemarketing geht in Ordnung?
Wie tot ist hirntot?
In der „Organspende-Aufklärung“ geht es vornehmlich um den Empfänger. Der Spender taucht am Rande als „der Verstorbene“ auf. Also wären seine Organe nach einem natürlichen und friedlichen Tod einfach in den glücklichen Empfänger geflattert. Ganz so „organisch“ läuft es nicht ab. Es wird Zeit, die Organentnahme aus der Perspektive des Spenders zu betrachten. Und sich bei der Formulierung auf dem Organspendeausweis „Für den Fall, dass nach meinem Tod..“ , zu fragen: wie tot ist ein hirntoter Mensch?
Dazu muss man wissen: Das Hirntodkonzept wurde 1968 von der Harvard Medical School eigens zu dem Zweck eingeführt, Organtransplantationen zu legitimieren. Ein Jahr zuvor war es dem Südafrikaner Christiaan Barnard als ersten Mediziner gelungen, ein Herz zu transplantieren. Der Empfänger lebte 18 Tage. Seinerzeit galt noch der Herztod als alleiniges Todeskriterium und Barnards Ruhm wäre sonst von einer Mordanklage überschattet gewesen.
Der Hirntod muss von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Die Diagnostik fußt auf drei Säulen: Dem Nachweis der Bewusstlosigkeit, des Fehlens von Reflexen und dem Ausfall der Spontanatmung.
Wie immer in der Medizin können auch bei dieser Diagnostik Fehler auftreten. So können Unterkühlung oder der Einsatz von Betäubungsmitteln, die Schwerverletzte zudem langsamer abbauen, das Ergebnis verfälschen. In den USA erwachten beispielsweise eine 41-Jährige und und ein 19-Jährigerkurz vor ihrer Organentnahme. Ein Krankenhaus in Bremen hätte beinahe einen Menschen explantiert, ohne zuvor die vollständige Hirntodiagnostik durchzuführen. Einzelfälle, von denen der Fall einer zu viel ist.
st die Diagnose korrekt, werden Hirntote zwar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr erwachen. Doch endgültig tot wirken sie nicht. Man könnte sie auch als lebendige Sterbende betrachten. Und diese letzten Stunden gehören ebenfalls zum Leben und verdienen unsere Aufmerksamkeit. Hirntote haben eine rosige Haut, sind warm und das Herz schlägt. Dank künstlicher Beatmung hebt und senkt sich der Brustkorb. Ihre Wunden heilen und ihre Gliedmaßen bewegen sich, was Mediziner als „Lazarus-Effekt“ bezeichnen.
Für Angehörige, die noch unter Schock stehen, ein immens belastender Anblick. Deshalb: Auch wenn die Zeit in der Transplantationsmedizin noch so drängt: Angehörige mit Formulierungen wie etwa „wenn sie ablehnen, muss jemand anderes sterben“ unter Druck zu setzen, ist ein No Go. Doch genau das passiert offenbar hin und wieder.
Vom Patient zum Recyclinggut
Ist die Entscheidung zur Organspende gefallen, ändert sich das Behandlungsziel des Patienten. Es geht nicht mehr darum, was das Beste für ihn ist, sondern für den Empfänger. Konkret bedeutet dies: Wäre der Patient kein Organspender, würde man ihn palliativmedizinisch betreuen und in Würde gehen lassen. Bei Organspendern wird in den Sterbeprozess massiv eingegriffen. Der Kreislauf wird über Stunden bis Tage mit Infusionen und Hormonen stabilisiert. Diese Maßnahmen werden als „Spenderkonditioierung“ bezeichnet. Auch eine kardinale Reanimation kann nötig sein, um die Organe gut durchblutet zu erhalten, bis die Transplanteure eingetroffen sind.
Was vielen nicht bewusst ist: Nicht selten steht diese Spendenkonditionierung im Widerspruch zur Patientenverfügung, bei der es ja häufig darum geht, im Falle eines absehbaren Todes die lebensverlängernden Maßnahmen abzubrechen. Wer seine Organe spenden will, sollte diese Ausnahme in seiner Verfügung dokumentieren. Was Angehörigen verschwiegen wird: Die Spendenkonditionierung beginnt oft, bevor der Hirntod festgestellt wurde. Im Rahmen dieser Vorbereitungsmaßnahmen kann es passieren, dass der Patient in ein irreversibles Wachkoma fällt, bevor der Hirntod eintritt. Ein Zustand, den sich viele Menschen nicht wünschen.
Ohne Vollnarkose
Verläuft alles nach Plan, stirbt der Spender planmäßig bei der Explantation. Inmitten von Chirurgen und Pflegekräften anstelle im Kreis seiner Angehörigen. Arme und Beine werden festgeschnallt. Das gesamte Blut wie abgesaugt und durch eine kalte Perfusionslösung ersetzt. Beim Schneiden in die Haut steigen nicht selten Blutdruck und Herzfrequenz des Spenders an, die Haut rötet sich, viele schwitzen. Normalerweise ein deutliches Anzeichen für unerträgliche Schmerzen. Anästhesisten unterdrücken diese Reaktionen mit Opiaten und Muskelrelaxanzien.
Eine Vollnarkose, die in der Schweiz übrigens empfohlen wird, bekommen Organspender hierzulande nicht. Der Patient spüre ja nichts, ist sich die Transplantationsmedizin sicher. Als solle die fehlende Narkose untermauern, dass der Patient nicht spürt, um Zweifel im Keim zu ersticken. Endgültige Sicherheit gibt es nicht. Bis die Wissenschaft mehr über Bewusstsein weiß, sollte eine Vollnarkose obligat sein.
Nach der Explantation, bei der auch Augen und Knochen entfernt werden können, wenn nicht nur der Organ-, sondern auch der Gewebeentnahme zugestimmt wurde, soll der Leichnam in einem „würdevollen Zustand“ übergeben werden. Dies scheint leider nicht immer zu funktionieren. „Wie ein ausgeschlachtetes Auto…“, beschreibt eine Mutter den Zustand ihres Sohnes, zu dessen Organentnahme sie überredet wurde. Die Augen fehlten, in seinem Körper steckten noch Kanülen.
Auch Empfänger haben es schwer
Und der Empfänger? Die am meisten transplantierten Organe sind Nieren. Knapp 70 Prozent der postmortal gespendeten Nieren funktionieren fünf Jahre nach der Transplantation. Bei Herz-, Leber und Lungentransplantaten schaffen dies nur die Hälfte.
Transplantierte müssen nicht nur lebenslang Immunsuppressiva ein- und die entsprechenden Nebenwirkungen hinnehmen, sondern auch ihre Lebensweise drastisch umstellen. Keine Pilze, Nüsse essen, Kontakte mit Tieren, Fernreisen und Gartenarbeit meiden. Vor allem die psychische Belastung de Empfängers ist nicht zu unterschätzen. So quälen machen Schuldgefühle. Der Verlust des eigenen Herzens wird als Eingriff in die eigene Identität wahrgenommen.
Lasst uns mündig bleiben
Hätte ich meine Entscheidung nicht schon vor vielen Jahren getroffen, würde mich die derzeitige Informationspolitik zu einem klaren „Nein“ führen. Und bei den meisten Bundesbürgern scheinen im Stillen noch einige Fragen offen zu sein. Denn bei aller verbalem Engagement sprechen Statistiken eine andere Sprache: So befürworten 84 Prozent der Deutschen theoretisch die Organspende. Aber nur 36 Prozent haben einen Organspendeausweis. Und auch hier haben nicht alle „Ja“ angekreuzt: Von den Ausweisinhabern stimmen 41 Prozent der Organentnahme zu, fünf Prozent übertragen ihre Entscheidung auf andere, acht Prozent haben sich für ein „Nein“ und 42 Prozent noch garnicht entschieden.
Also gibt es doch etwas, was die Menschen zögern lässt. Und das ist völlig natürlich. Denn es geht um unseren Körper und auf welche Weise unser Leben enden könnte. Ich möchte in Zukunft noch viel mehr über das Thema erfahren. Und zwar sowohl auch über die Licht- und über die Schattenseiten.
Denn wir sind mündige Bürger und sollten unsere Entscheidung aufgrund eines umfassenden Bildes treffen können. Erst dann ist es eine Entscheidung aus freien Stücken und im Falle einer Zustimmung eine bewusste Spende. Und – auch wenn ich Baerbocks Vorschlag grundsätzlich unterstütze – eine Ausweisstelle ist definitiv der falsche Ort, um über Organspende zu sprechen. Diese hochintime Fragestellung gehört ausschließlich in ein Vieraugengespräch mit einem Arzt, der optimalerweise in neutraler Gesprächsführung geschult ist. Und so wichtig diese Entscheidung für jeden persönlich ist, darf Zeitdruck nicht sein. Jeder sollte sie erst dann treffen, wenn er soweit ist. Ein „Nein“, aus welchen Gründen auch immer, ist ohne jegliche Überredungsversuche zu respektieren.
„Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr“, gab vor einigen Jahren der Transplantationsmediziner Rudolf Pichlmayer öffentlich zu. Für mich ist genau das Gegenteil der Fall. Gäbe es eine neutrale Aufklärung, in der Ängste und Zweifel Platz hätten, eine Transplantationsmedizin, die sich ständig verbessern möchte und die Spender und ihre Angehörigen durchweg mit Respekt und Wertschätzung behandelt, eine verpflichtende Vollnarkose bei der Explantation und wären meine Organe aufgrund meiner Erkrankung nicht unbrauchbar geworden, würde ich meine Entscheidung überdenken. Doch davon sind wir mit dem aktuellen Gesundheitsminister weit davon entfernt. Umgekehrt könnte ich niemals damit leben, ein Organ von einem Menschen zu erhalten, der dafür getötet wurde. Ich kann uns als Menschheit nur wünschen, dass es bald Fortschritte mit dem Züchten von Organen gibt. Bis dahin wünsche ich uns allen, bei trotz Empörungskultur bei diesem hochintimem Thema Respekt vor unserem Gegenüber und vor gegenteiligen Meinungen zu bewahren.
Sterbehilfe: Der rosa Elefant
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist künftig erlaubt. Denn nach Auffassung der Karlsruher Richter verstößt das bisherige Verbot gemäß § 217 StGB gegen das Persönlichkeitsrecht des Menschen.
Diese Entscheidung geht einen Schritt weiter als die bisherige Regelung, die allerdings theoretischer Natur war: So hatte 2017 das Bundesverwaltungsgerichtentschieden, dass unheilbar Kranken im extremen Einzelfall der Zugang zu tödlichen Betäubungsmittel nicht verwehrt werden darf.
Die Sterbewilligen hatten ihr Suizid-Medikament bei der Arzneimittelbehörde BfArM beantragen müssen. Doch Gesundheitsminister Jens Spahn hatte die Behörde angewiesen, das Urteil nicht umzusetzen – gegen die Gewaltenteilung.
Mit dem Karlsruher Urteil soll nicht nur der Zugang zu tödlichen Medikamenten möglich sein, sondern auch, wiederholt beim Suizid zu helfen. Im Gegensatz zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hat das Bundesverfassungsgericht die Sterbehilfe nicht auf unheilbar Kranke und Leidende beschränkt. Sondern jeder darf jedem in jeder Situation beim Selbstmord assistieren. Auf den ersten Blick klingt das folgerichtig. Die Selbstbestimmung des Menschen wird auf sein Sterben ausgeweitet.
Doch ich erkenne mindestens zwei große Gefahren. Zum einen in dem Begriff „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe. Zwar haben damit Ärzte endlich Rechtssicherheit. Aber die Entscheidung macht auch den Weg frei für professionelle Sterbehilfeinstitute wie es sie in der Schweiz gibt. Auf den Websites von Dignitas und Exit prangen szenische Landschaftsbilder. Es wird von Freitodbegleitung, schmerzfreien Einschlafen und einer „großen Reise“ gesprochen. Nur unheilbar Kranke dürfen sich im Nachbarland nach ausführlicher Beratung in Anwesenheit eines „Freitodbegleiters“ töten. Dazu nehmen die Sterbewilligen den Wirkstoff Natrium-Pentobarbital ein, der auch zum Einschläfern von Tieren benutzt wird und chemisch dem Natrium-Thiopental ähnelt, mit dem in den USA Hinrichtungen vollzogen werden. Die Schweizer Organisationen geben an, sich ausschließlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge zu finanzieren.
Dem deutschen Gesetzgeber kommt bei der Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils nun eine große Verantwortung zu. Denn Marktwirtschaft kennt keine Ethik. Was rechtlich möglich ist, wird in Umsatz verwandelt. Meiner Meinung nach muss es klare Regeln für die Selbstmordcenter und deren Bewerbung geben. Auch wenn ich normalerweise kein Freund von umfangreichen Verboten und Bürokratie bin: Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der ich bei meinen onkologischen Nachsorgeterminen bunte Suizidflyer in die Hand gedrückt bekomme oder von Algorithmen im Netz durch Werbespots der Selbstmordcenter belästigt werde. Außerdem sollte sich Deutschland an dem Non-Profit-Ansatz der Schweizer ein Beispiel nehmen. Aus dem Sterben darf kein Profit geschlagen werden.
Die zweite Bedrohung sehe ich darin, dass auf Schwerkranke indirekt Druck ausgeübt werden könnte, früher zu sterben, als die Krankheit sie ohnehin dazu zwingt. Ich respektiere es in vollem Maße, wenn unheilbar Kranke, die unerträglich leiden, sich mit vollem Bewusstsein, nicht aus dem Affekt und völlig unabhängig von ihren Angehörigen für den Freitod entscheiden. Vielleicht will ich dies in der Terminalphase meiner Krebserkrankung auch tun. Doch nur, wenn es wirklich mein und nur mein wohl überlegter und über längere Zeit bestehender Wunsch wäre und nicht deshalb, weil meine Krankenkasse Kosten sparen möchte, die Klinik das Bett braucht und die Angehörigen ihre Ruhe haben möchten. Natürlich würde mir das keiner ins Gesicht sagen. Aber es genügt, dass diese Option der freiwilligen Selbstentsorgung nun offiziell im Raum steht wie ein rosa Elefant.
Mit dem Karlsruher Sterbehilfe-Urteil haben wir eine ähnliche Situation wie mit den Pränataltests, die auf mögliche Behinderungen des Ungeborenen hinweisen und deren Kosten inzwischen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Nun besteht die Möglichkeit, früh zu wissen, ob das Kind behindert sein wird. Und dann? Wie sollen Eltern mit einem positiven Testergebnis umgehen? Kaum jemand wird sie direkt zur Abtreibung drängen. Aber wenn die Eltern das Kind austragen erwartet sie ein Raunen… „Sie haben es doch gewusst“…. Kranke und Behinderte sind unserer Leistungsgesellschaft ein Dorn im Auge. Denn wir sind weder hip noch produktiv.
Und wer nicht nur schwerkrank ist, sondern auch so sensibel wie ich, dem genügen schon mitleidige Sätze wie „So wie Du wollte ich nicht leben“, um am Selbstwertgefühl zu kratzen. Die Last der Krankheit wiegt bereits jetzt schwer genug. Wie würde es sich in der Terminalphase für mich anfühlen, wenn mich ein junger, hipper Arzt fragt „haben Sie schonmal überlegt, ein Selbstmordcenter aufzusuchen“? Oder dem Getuschel von Bekannten „Also ich hätte mir die letzte Chemo ja nicht mehr gemacht“ zu lauschen?
Hinzu kommt, dass, wie oben bereits erwähnt, die geschäftsmäßige Sterbehilfe nicht auf unheilbar Kranke und Schwerleidende beschränkt sein soll. Die Karlsruher Richter wollten damit eine Wertung der Beweggründe für die Selbsttötung umgehen. Doch sie erweitern meines Erachtens damit die Grenzen, was die Gesellschaft als menschenwürdiges Leben erachten könnte. Mich schaudert es davor, dass beispielsweise geistig Behinderte mit dieser „Option“ konfrontiert werden. Wir dürfen die Achtung vor dem menschlichen Leben nicht verlieren. Das muss die oberste Priorität des folgenden Gesetzentwurfes sein.
Ich bin überzeugt davon, dass die Karlsruher Richter mit ihrem Urteil nur das Beste wollten und bei ihrer Entscheidung die todkranken klagenden Patienten mit unerträglichem Leidensdruck im Blick hatten. Doch ich bin auch alt genug, um zu erkennen, welche Folgen die zunehmende Gefühlsverrohung unserer Gesellschaft haben könnte. Es wäre besser gewesen, Spahn hätte das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes unter Erhalt von § 217 nicht blockiert. Nur unheilbar Kranke mit unerträglichen Schmerzen im extremen Einzelfall hätten auf Antrag ihr Suizid-Medikament erhalten. Bei angemessener Wartezeit aber mit gerechtfertigten Hürden. Wenn wir die Achtung vor dem Leben bewahren wollen, darf das Töten nicht zu einfach sein. Auch nicht sich selbst. Ich lebe seit über 20 Jahren mit starken, chronischen Schmerzen. Seit der Krebs dazu gekommen ist, kämpfe ich umso mehr um jedes weitere Jahr, jeden Monat und jeden Tag. Und ich lebe unheimlich gerne. So lange das so ist werde ich jedem, der mir eine Suizidbroschüre reichen möchte, diese freundlich lachend aus der Hand schlagen.
Leben mit dem Tod auf der Schulter
Dieser Beitrag ist Teil der Blog-Challenge „Wo spaziert der Tod durch Euer Bild?“ von Annegret und Petra. Vielen Dank, dass ich dabei sein darf!
Wir alle wissen, dass wir sterben müssen. Zumindest in der Theorie. Die meiste Zeit werden Gedanken an den Tod von einem Stoppschild blockiert, das schützend vor unserer Gefühlswelt steht. Und glücklicherweise sind wir in unserer Lebenszeit viel zu beschäftigt mit Karriereplänen, Business-Projekten, Fitnesstrends oder dem wirklich allerneuesten Aufreger auf Twitter. Als liesse sich die Endlichkeit des Lebens durch gute Organisation, die richtige Ernährung oder beruflichen Status aufheben.
Bis vor ein paar Monaten hetzte ich genauso durch meine Lebensstunden als flössen diese in unendlicher Zahl. Hatte meine Effizienz bei minimaler Freizeit maximiert. An den Sinn von Leben und Tod keine Gedanken verschwendet, denn dieses Rätsel würde ich ohnehin nicht lösen können.
Ohne Vorwarnung spürte ich seine Krallen auf meiner Schulter. „Krah krah kraaaah“, sagte der Rabe, was sich auch mit „metastasiertem Ovarialkarzinom“ übersetzen lässt. Nach dem ersten Schock gab es für meinen wohltrainierten Aktionismus genug zu tun. Als wäre mein Krebs ein Projekt, bei dem ich bloß keine Deadline verpassen darf: Hilfen beantragen, medizinische Leitlinien studieren, letzte Dinge regeln und das möglichst zügig, denn sonst… Ja was sonst? Mach dich mal locker, ich hole Dich so oder so, krächzte der Rabe.
Fatalismus ist so überhaupt nicht mein Ding. Doch auf Dauer ist das Picken des Vogels unerträglich geworden. Besonders dann, wenn wieder eine Mitpatientin verstirbt. Oder wenn Komplikationen in meiner Behandlung auftauchen. Nachts, wenn ich allein im Bett liege, lasse ich immer mal wieder ein Quäntchen Todesangst zu. Wohldosiert, um nicht abzustürzen. Dabei fürchte ich weniger den Sterbeprozess an sich. Wissenschaftlern zufolge sollen Botenstoffe, die das zersetzende Gehirn freisetzt, diesen erträglicher machen. Sondern was mich schaudern lässt, ist, plötzlich für immer vom Leben und meinen Lieben getrennt zu sein.
Tagsüber fühlt sich meine Prognose an wie schlechte Nachrichten in der Tagesschau. Eine verheerende Tatsache, die sich jedoch weit weg anfühlt. Über meine Erkrankung kann ich mit anderen relativ sachlich sprechen. Über die Todesangst mit niemandem. Zu hoch sind die Tabumauern für diesen dunklen Aspekt des Lebens und zu groß meine Angst, andere zu sehr zu belasten.
Noch bin ich da. Mehr als zuvor. Als hätte mich der Todesvogel mir selbst näher gebracht. Ich spreche unangenehme Dinge früher aus, schäme mich weniger für meine Defizite und stehe mehr zu meinen Wünschen. Brülle meine Wut in den Wald, singe viel und laut und beende einseitig-ermüdende Telefonate. Lerne meine grenzen kennen und übe fleißig das Wörtchen „Nein“. Während es früher bei mir so gut wie keinen Leerlauf gab, nehme ich mir inzwischen gerne und reichlich Zeit für mich alleine. Die meisten Menschen können das problemlos, ohne schwerkrank zu sein. Anscheinend hatte ich großen Nachholbedarf.
Trotzdem mag ich mich einfach nicht an den hässlichen Vogel auf meiner Schulter gewöhnen. Seit es mir als Kind dämmerte, dass das Leben endlich ist, finde ich den Tod unfassbar grausam. Dagegen helfen weder Zen-Weisheiten, die Bibel oder mir bislang unerklärliche Begegnungen mit frisch Verstorbenen. Sterben sei ein mittelalterliches Konzept, brachte es eine kluge Freundin neulich auf den Punkt. Trotz meines Realismus bin ich noch längst nicht bereit, loszulassen. Vielleicht, weil es noch nicht soweit ist. Denn ich fühle mich deutlich weniger krank, als ich es bin und verspüre noch viel Kraft und Hoffnung. Und am Leben zu hängen ist nunmal lebenswichtig.
Zum Glück weiß ich nicht, wann der Rabe zuschlägt. Damit geht es mir eigentlich wie den Gesunden, die auch eine unbekannte Summe X an Lebenszeit vor sich haben. Und mein „Sümmchen“ möchte ich genauso mit Leben füllen. Ich schmiede Zukunftspläne, träume davon, meine künstlerische Seite noch mehr ausleben zu dürfen und von tollen Reisen. Mit dem Unterschied, dass der Todesvogel mein schützendes Stoppschild und damit viel Unbeschwertheit weggepickt hat. Nur ab und zu gelingt es mir noch, mich in die duftende, blütenweiße Decke der Verdrängung einzukuscheln. Mir ist meine Endlichkeit schmerzhaft bewusst. Weshalb ich heute zum ersten Mal seit vielen Jahren meinen Geburtstag mit meinen Lieben feiere, anstatt zu arbeiten. Möge der Rabe noch verdammt lange auf seinem Platz bleiben. Denn jetzt ist es Zeit für meine Zeit.